Öffnung ist abhängig von der Ortsinzidenz
Auf Grund der aktuell konstant niedrigen Inzidenz im Ennepe-Ruhr-Kreis und vor allem auch in Schwelm, haben wir das Okay vom Ordnungsamt bekommen, unsere Tanzschule in Schwelm ab dem 30.05.2021 wieder für unsere Kunden zu öffnen.
Auch in Remscheid ist ein solcher Schritt denkbar, sobald die Inzidenz dort unter den Wert von 50 fällt.
Durch das in Kraft treten der neuen Coronaschutzverordnung am 28.05.2021 gelten die folgenden Regeln:
Grundsätzlich gilt: Unterschreitet eine Inzidenz die nächst niedrigere Stufe für 5 Werktage in Folge, tritt am nächsten Tag die niedrigere Stufe in Kraft.
Steigt die Inzidenz wieder über die nächste Stufe, gilt nach 3 Tagen in Folge wieder die höhere Stufe.
So kann es sein, dass die Öffnungsschritte in den jeweiligen Tanzschulen von Woche zu Woche variieren. Aus diesem Grund haben wir für Euch auf der Startseite unserer Website eine Ampelgrafik pro Standort eingeblendet, bei der ihr Tagesaktuell sehen könnt, was für welchen Standort gilt.
Zum Nachweis der Immunität ist ein offizielles Dokument (Testbericht, Genesungsbescheinigung oder Impfpass) notwendig. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden alt sein. Die Immunisierung bei der Impfung gilt erst 14 Tage nach der letzten Injektion. Man zählt als Genesen, wenn die Infektion mit Covid19 mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.
Geimpfte, bzw. Genesene müssen den Nachweis einem der Tanzlehrer im Original zeigen. In der Tanzschule füllen wir dann gemeinsam mit dem Kunden den Nachweiszettel (Vordruck) aus, unterschreiben ihn genauso wie der Kunde und Heften den Zettel zu den Unterlagen.
Unser Hygienekonzept bleibt wie bekannt gleich. Beim Einlass ist eine Maske zu tragen. Hier ist es egal, ob ihr genesen, geimpft oder getestet seid.
Wir freuen uns darauf, dass es langsam wieder losgeht und drücken die Daumen, dass wir so bald wie möglich auch unsere Remscheider Tanzschule wieder für euch öffnen dürfen.
Vielen Dank für die großartige Unterstützung in den letzten Monaten.