Neue Coronaschutzverordnung erfordert 2G

Neue Coronaschutzverordnung erfordert 2G

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Donnerstag und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent um und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen entsprechend angepasst. Zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten treten ab Mittwoch, 24. November 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die im gesamten Freizeitbereich das ansteigende Infektionsgeschehen einbremsen sollen. 

Somit gilt für uns als Tanzschule ab dem 24. November 2021 eine 2G-Beschränkung. Somit können an unseren Kursangeboten nur noch Geimpfte oder Genesene Personen teilnehmen. Ausnahmen gelten für Minderjährige.

Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens ist besorgniserregend. Hier müssen wir gegensteuern. Wir setzen bewusst konsequent auf die 2G-Regel, weil nicht geimpfte Menschen viel stärker von einem schweren Verlauf der Erkrankung bedroht sind und deshalb das Gesundheitssystem viel stärker belasten. Wir wissen, dass auch Geimpfte die Infektion weitergeben können, aber ihnen droht nur in seltenen Fällen ein Krankenhausaufenthalt oder gar eine Intensivbehandlung. Deshalb bleibt für sie nach wie vor weitgehende Normalität möglich. Zugleich lautet nochmals mein dringender Appell an alle, die das bisher noch nicht getan haben: Lassen Sie sich impfen! Das schützt nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern auch das Leben anderer. Und umso schneller können wir alle zur Normalität zurückkehren

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann

Welche Regeln genau für unsere Samstagsveranstaltungen gelten, teilen wir euch hier mit, sobald wir genauere Informationen durch die Coronaschutzverordnung bekommen haben.