Lockerungen beim Sport

Lockerungen beim Sport

Ab heute gelten im Land NRW gelockerte Bedingungen für Sportstätten. Es gelten mit sofortiger Wirkung wieder die 3G Regeln.

Das bedeutet, dass mit einem gültigen Test nun auch wieder ungeimpfte Personen an unseren Kursen teilnehmen dürfen.

Auch die Samstags-Tanzabende sind nun wieder für externe Tänzer:innen geöffnet. Hier gilt jedoch weiterhin die 2G+ Regelung.

Lasst uns gemeinsam durch den Frühling tanzen. Wir freuen uns auf Euch.