Neue Corona-Regeln ab Freitag!
Wie das Land NRW am 17.08.2021 in einer Pressekonferez und der dazugehörigen Coronaschutzverordnung bekannt gegeben hat, wird es ab Freitag, dem 20. August 2021 neue Corona-Regeln für Nordrhein-Westfalen geben.
Hierbei kommt es zu einer Vereinfachung der Regeln, was das Infektionsgeschehen im Bundesland angeht. Der nun geltende Richtwert bei den Inzidenzen ist die 35!
Liegt die Inzidenz in einer Kommune oder ganz NRW für fünf Tage am Stück unter 35, so ist der Kursbetrieb in unserer Tanzschule uneingeschränkt möglich.
Liegt die Inzidenz mehr als fünf Tage am Stück über 35, gilt für unsere Tanzschule nun die 3G-Regel. Zu diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Personen, die geimpft, genesen oder getestet (höchstens 48 Stunden alter Test) sind, an unserem Angebot teilnehmen.
Schulpflichtige Kinder & Jugendliche sind von der Testpflicht ausgenommen, da diese regelmäßig in der Schule getestet werden müssen. (Hier reicht ein gültiger Schülerausweis als Nachweis)
Da die Landesinzidenz von NRW seit mehreren Tagen über 35 liegt, beginnt die 3G Regel direkt am Freitag (20.08.2021) und gilt sowohl für die Tanzschule in Remscheid-Lennep, als auch für die Tanzschule in Schwelm.
Alle Personen, die geimpft, bzw. genesen sind, müssen uns als Tanzschule einmalig diesen Nachweis in Form eines offiziellen Dokumentes erbringen. Hierfür könnt ihr bitte das folgende Formular herunterladen (falls noch nicht geschehen) und bereits Zuhause ausfüllen. Dies spart in der Tanzschule dann enorm viel Zeit. Ihr bringt dann nur noch das ausgefüllte Formular und euren Nachweis mit und fertig.
Auf unserer Startseite könnt ihr weiterhin immer sehen, welche Inzidenzphase gerade in Eurem Standort gilt.