2G+ jetzt auch im Unterricht!
Um die weitere Ausbreitung der aufgetauchten Omikron-Variante des Corona-Virus einzudämmen, hat das Land NRW neue Coronamaßnahmen beschlossen. Diese Maßnahmen sind ab dem 28.12.2021 in Kraft und gelten zunächst bis zum 12.01.2022.
Auch unser Tanzunterricht ist nun von den Änderungen betroffen. Ab sofort gilt für den gesamten Tanzschulbetrieb die 2G+ Regel.
Das bedeutet, dass an unserem Unterricht nur noch Personen teilnehmen können, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. (bestätigter Antigen-Schnelltest = 24 Stunden / PCR-Test = 48 Stunden). Eine bereits vorhandene Booster-Impfung ändert nichts an dieser Regel! Auch hier wird ein negativer Test benötigt!)
Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre hier reicht ein negativer Test. Kinder vor dem Schuleintritt benötigen keinen Test.
Die Verordnung des Landes NRW findet ihr hier.
Wir möchten euch bitten, zu jeder Unterrichtsstunde immer euren Impf- bzw. Genesenennachweis, euren Personalausweis und den negativen Test bei euch zu tragen. Diese Unterlagen müssen bei einer Kontrolle jederzeit vorgezeigt werden können.
Testzentren in der Nähe der Tanzschulen findet ihr hier:
Testzentrum in der Alten Feuerwache in Lennep
Testzentrum in Remscheid-Lüttringhausen
Testzentren in Schwelm und Umgebung
Bleibt gesund. Euer TTT-Team